Hinweise zu Gutachten

Allgemeine Angaben zu den Gutachten

Teilegutachten: Fahrzeugspezifisch, TÜV-geprüftes Teil. Problemlose Eintragung nach §19.3 bei jeder beliebigen Prüfstelle.

ABE/Gutachterliche Stellungnahme: Fahrzeugspezifisch, Tüv-geprüftes Teil. Keine Eintragung erforderlich. Papiere müssen nur mitgeführt werden.

Materialgutachten: Gutachten über das verwendete Material. Materialgutachten sind in keiner Weise mit Teilegutachten gleichzusetzen. Es ist eine Sonderabnahme nach §21 erforderlich. Zu einer Vielzahl von Teilen liefern wir ein fahrzeug- u. teilespezifisches Materialgutachten mit Teilenummer. Diese Teilenummer befindet sich auch in den Teilen. Bitte fragen Sie vorab Ihren Prüfer.